Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Home
  • Leistungen
    • Informationen
    • Unterlagen
    • Gewerkschaft
    • Wirtschaftliches
    • Gesundheitliches
  • Betriebsrät/innen
    • Zentralbetriebsrat
    • Ordinariat
    • Finanzkammer
    • Pastoralassistent/innen
    • Angestellte in Pfarren
    • Bischofskonferenz
    • Behindertenvertrauensperson
  • Kontakt
Hauptmenü:

  • YouTube
  • twitter
  • facebook
  • Instagram
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Hauptmenü:
  • Home
  • Leistungen
    • Informationen
    • Unterlagen
    • Gewerkschaft
    • Wirtschaftliches
    • Gesundheitliches
  • Betriebsrät/innen
    • Zentralbetriebsrat
    • Ordinariat
    • Finanzkammer
    • Pastoralassistent/innen
    • Angestellte in Pfarren
    • Bischofskonferenz
    • Behindertenvertrauensperson
  • Kontakt

Hauptmenü:

Hauptmenü anzeigen
Inhalt:

Unterstützung beim Pendeln


 

Seitens der Erzdiözese gibt es seit Jänner 2022 für alle Dienstnehmenden Personen (DBO I & DBO II) eine sogenannte Pendlerunterstützung.

Diese ist an das Pendlerpauschale geknüpft und beträgt 42% des mittels Pendlerrechner des BMF errechneten Betrages.

 

  Hinweis: Obwohl das Wort "Pauschale" im allgemeinen Sprachgebrauch in der weiblichen Form verwendet wird (die Pauschale oder die Pendlerpauschale),
lautet der gesetzlich korrekte Begriff "das Pendlerpauschale".

 

 

 

Was muss ich tun, um diese Unterstützung zu bekommen?

 

Sofern Sie schon den Ausdruck mit dem Ergebnis des Pendlerrechner des BMF (Formular L34 EDV oder L34a) beim Personalreferat abgegeben haben - nichts.

Dann sollten Sie schon auf Ihrem Lohnzettel die Pendler/innenunterstützung (Lohnart 1320; Pendlerunterstützung) finden.

 

Falls das bei Ihnen nicht der Fall sein sollte kontaktieren Sie bitte den Kollegen Markus Jüttner, er wird Ihnen helfen.

 


 

Ich rechne das Pendlerpauschale aber über meine Arbeitnehmer/innenveranlagung ("Steuerausgleich") ab...

 

Das ist natürlich auch ein guter Weg - vor allem, wenn Sie "mehr" von der Arbeitnehmer/innenveranlagung zurückbekommen wollen.

Allerdings fallen Sie dann um die Pendler/innenunterstützung der EDW "um".

 

Bei einer Vollanstellung empfehlen wir Ihnen, den Ausdruck auf jeden Fall im Personalreferat abzugeben, da sich das monatliche Penderpauschale Lohnsteuersenkend auswirkt und die Pendlerunterstützung ein Gehaltsbestandteil ist und so auch auf die Pension angerechnet wird.

 

Bei Mitarbeitenden in Teilzeit muss man einige Parameter mehr berücksichtigen. Hierzu kontaktieren Sie bitte den Kollegen Markus Jüttner.

 

 

Habe ich überhaupt Anspruch auf das Pendler/innenpauschale?

 

Die Antwort darauf kann Ihnen nur der Pendlerrechner des BMF geben. Bitte geben Sie dort Ihre Daten ein und dann wird Ihr Anspruch ermittelt.

 

 

Ich habe Anspruch auf das Pendler/innenpauschale - was muss ich jetzt tun?

 

Drucken Sie sich bitte das Ergebnis des Pendlerrechner des BMF aus (ergänzen Sie ggf. fehlende Daten) und geben diesen Ausdruck unterschrieben im Personalreferat ab.

 

 

Ansprechperson

Markus Jüttner
Vorsitzender Betriebsrat Pastoralassistent/innen

+43 664 610 12 58
Email schreiben


Sitemapmenü:
  • Leistungen
    • Informationen
    • Unterlagen
    • Gewerkschaft
    • Wirtschaftliches
    • Gesundheitliches
  • Betriebsrät/innen
    • Zentralbetriebsrat
    • Ordinariat
    • Finanzkammer
    • Pastoralassistent/innen
    • Angestellte in Pfarren
    • Bischofskonferenz
    • Behindertenvertrauensperson

ERZDIÖZESE WIEN

ZENTRALBETRIEBSRAT

Stephansplatz 6/1/4/24

1010 Wien

T +43 (1) 515 52-3780

F +43 (1) 515 52-2787

zentralbetriebsrat@edw.or.at


Impressum
Datenschutzerklärung
Barrierefreiheitserklärung
Cookie-Einstellungen
nach oben springen