Bischof Christoph Schönborn bekommt das Pallium für seinen Dienst als Erzbischof und Metropolit von Wien verliehen.
Bischof Christoph Schönborn bekommt das Pallium für seinen Dienst als Erzbischof und Metropolit von Wien verliehen.
Der Erzbischof ist der Titel eines Bischofs, der eine Erzdiözese leitet, oder eines Metropoliten, der eine Kirchenprovinz leitet.
Im Lauf der Kirchengeschichte haben sich aus großen Diözesangebieten immer kleinere, überschaubarere Einheiten gebildet, die in einer Verbindung zu ihrer jeweiligen Mutterkirche verblieben. Daraus entstanden sogenannte Kirchenprovinzen. An ihrer Spitze steht der Metropolit oder Erzbischof. Seine Diözese ist damit auch die „Erzdiözese“ und ihr zugeordnet ist jeweils eine Anzahl von Diözesen als sogenannte „Suffraganbistümer“.
In Österreich bestehen heute die Salzbuger Kirchenprovinz mit den Diözesen Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch als Suffraganbistümern.
Seit 1772 ist auch Wien Sitz eines Erzbischofs und Metropoliten. Zur Wiener Kirchenprovinz gehören die Suffraganbistümer Linz, St. Pölten und Eisenstadt.
Aufgabe des Metropoliten ist eine gewisse Aufsichts- und Meldepflicht gegenüber dem Papst. Allerdings kann auch ein Erzbischof nicht direkt in eines der Bistümer seiner Kirchenprovinz eingreifen.
Als äußeres Zeichen der Vorrangstellung des Erzbischofs dient das Pallium, eine ringförmige Stola mit sechs aufgestickten Kreuzen, die der Erzbischof beim Gottesdienst über dem Messgewand trägt. Es gilt als Zeichen der Teilhabe am Hirtendienst des Papstes und wird von diesem jeweils am Hochfest Peter und Paul gesegnet. Der erste „österreichische Bischof“, dem diese Ehre zuteil wurde, war Erzbischof Arn von Salzburg, der am 20. April 798 von Papst Leo III. das Pallium als Metropolit der bayrischen Kirchenprovinz verliehen bekam.
Die Erzbischöfe von Wien und Metropoliten der Wiener Kirchenprovinz
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