Donnerstag 18. Juli 2024

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Die Kirche leistet viel für die Gesellschaft und unser Land. Deshalb können Sie ab 2024 bis zu 600 Euro Kirchenbeitrag pro Person von der Steuer absetzen.

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Mitbestimmen durch Zweckwidmung

Rund 50% der Kirchenbeiträge fließen in die Pfarren. Für die andere Hälfte bieten wir Ihnen eine Widmungsmöglichkeit an. Damit können Sie selbst mitbestimmen, wofür das Geld verwendet wird.

 

Einfach unten online eingeben oder das Formular herunterladen und ausgefüllt an uns zurückschicken - am besten per Mail an kirchenbeitrag@edw.or.at.

 

Zweckwidmung

Informationen zu den Widmungsempfängern

Zweckwidmung Kirchenbeitrag
Ich beantrage, dass 50% meiner Kirchenbeitragszahlungen an die Erzdiözese Wien folgendem Widmungsempfänger zugutekommen (nur eine Einrichtung auswählen):
Ich möchte, dass die Finanzkammer der Erzdiözese Wien der Einrichtung, der ich meinen Kirchenbeitrag gewidmet habe, meinen Namen, und meine Adresse und die Höhe des gewidmeten Betrags weiterleitet. Ich darf von dieser kontaktiert werden und kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich (kb.leitung@edw.or.at) widerrufen.
Die Zweckwidmung gilt für die Einzahlungen eines Jahres. Bitte führen Sie das gewünschte Jahr an. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung kann die Widmung auch für Folgejahre (insgesamt max. 3 Jahre) beantragt werden. Eine weitere Zweckwidmung bedarf einer neuerlichen Vereinbarung.

20 Euro Abbucher-Bonus

 

Zahlen Sie bequem mit Bankeinzug. Als Dankeschön gibt's einen Einmalbonus von 20 Euro.

Kirchenbeitrags-Rechner

 

Finanzkammer der ED. Wien Kirchenbeitrag
Finanzkammer der ED. Wien Kirchenbeitrag
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